Tel: 05621 944 91 11 | Fax: 05621 944 91 10 | Email: kontakt@lutzke-partner.de
© Sozialbüro Lutzke & Partner

Das Persönliche

Budget

Was ist eigentlich das

"Persönliche Budget"?

Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, behinderte Menschen können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budget- nehmer auf der Basis einer Ziel- vereinbarung frei verfügen.

Wer kann ein Persönliches

Budget beantragen?

Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Der §29 Persönliches Budget Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist hierfür die rechtliche Grundlage. Wer Anspruch auf das Persönliche Budget hat, regelt der § 2 SGB IX.

Wo kann man das Persönliche

Budget beantragen?

Um das Persönliches Budget zu beantragen findest Du hier einen Link Dich direkt zum Antragsformular des Landeswohlfahrts- verbands Hessen führt. Einen Antrag kann man aber auch bei allen Rehabilitationsträgern 6 SGB IX) stellen, wie zum Beispiel dem Träger der Eingliederungshilfe, dem Renten- und Unfallversicherungs- träger, aber auch bei weiteren Trägern wie den Kranken- und Pflegekassen oder dem Integrationsamt. Gerne helfen wir Dir bei der Beantragung und beantworten diesbezügliche Fragen.

Welche Leistungen zur Teilhabe kommen für ein Persönliches

Budget in Betracht?

Es gilt der Grundsatz: Alle alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Reha- und Teilhabeleistungen, die für eine am individuellen Bedarf ausgerichtete, angemessene und zweckmäßige Unterstützung der Teilhabe in Betracht kommen, sind budgetfähig.

Wo kann man einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen?

Das Persönliche Budget wird auch trägerübergreifend zur Verfügung gestellt, d. h. ein Antrag kann bei jedem Leistungsträger gestellt werden. Leistungsträger können die Krankenkassen die Bundesagentur für Arbeit die Unfallversicherung die Rentenversicherung die Hauptfürsorgestelle die öffentliche Jugendhilfe die Sozialhilfeträger die Pflegekassen oder die Integrationsämter sein Das Persönliche Budget kann auch trägerübergreifend erbracht werden. Das bedeutet, dass verschiedene Träger der Rehabilitation, die Pflegekassen und das Integrationsamt gleichzeitig an dem Persönlichen Budget beteiligt sein können.

Wer beantwortet mir weitere Fragen zum persönlichen Budget?

Eine Unterstützung kann kostenlos durch den Leistungsträger erfolgen, der den Antrag bearbeitet, sowie durch Verbände der Selbsthilfe oder sonstige Beratungsstellen, z. B. der Verbände der Wohlfahrtspflege. Gerne helfen wir Dir bei Fragen zum Persönlichen Budget. Melde Dich einfach bei uns und vereinbare einen Termin.
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Budget

Was ist eigentlich das

"Persönliche Budget"?

Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, behinderte Menschen können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budget- nehmer auf der Basis einer Ziel-vereinbarung frei verfügen.

Wer kann ein Persönliches Budget

beantragen?

Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Der §29 Persönliches Budget Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist hierfür die rechtliche Grundlage. Wer Anspruch auf das Persönliche Budget hat, regelt der § 2 SGB IX.

Wo kann man das Persönliche

Budget beantragen?

Einen Antrag kann bei allen Rehabilitationsträgern 6 SGB IX) stellen, wie zum Beispiel dem Träger der Eingliederungshilfe, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV), dem Renten- und Unfallversicherungs-träger, aber auch bei weiteren Trägern wie den Kranken- und Pflegekassen oder dem Integrationsamt. Gerne helfen wir Dir bei der Beantragung und beantworten diesbezügliche Fragen.

Welche Leistungen zur Teilhabe

kommen für ein Persönliches

Budget in Betracht?

Es gilt der Grundsatz: Alle alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Reha- und Teilhabeleistungen, die für eine am individuellen Bedarf ausgerichtete, angemessene und zweckmäßige Unterstützung der Teilhabe in Betracht kommen, sind budgetfähig.

Wo kann man einen Antrag auf ein

Persönliches Budget stellen?

Das Persönliche Budget wird auch trägerübergreifend zur Verfügung gestellt, d. h. ein Antrag kann bei jedem Leistungsträger gestellt werden. Leistungsträger können die Krankenkassen die Bundesagentur für Arbeit die Unfallversicherung die Rentenversicherung die Hauptfürsorgestelle die öffentliche Jugendhilfe die Sozialhilfeträger die Pflegekassen oder die Integrationsämter sein Das Persönliche Budget kann auch trägerübergreifend erbracht werden. Das bedeutet, dass verschiedene Träger der Rehabilitation, die Pflegekassen und das Integrationsamt gleichzeitig an dem Persönlichen Budget beteiligt sein können.

Wer beantwortet mir weitere

Fragen zum persönlichen Budget?

Eine Unterstützung kann kostenlos durch den Leistungsträger erfolgen, der den Antrag bearbeitet, sowie durch Verbände der Selbsthilfe oder sonstige Beratungsstellen, z. B. der Verbände der Wohlfahrtspflege. Gerne helfen wir Dir bei Fragen zum Persönlichen Budget. Melde Dich einfach bei uns und vereinbare einen Termin.