Tel: 05621 944 91 11 | Fax: 05621 944 91 10
Email: kontakt@lutzke-partner.de
© Sozialbüro Lutzke & Partner
Das Persönliche
Budget
Was ist eigentlich das
"Persönliche Budget"?
Mit
dem
Persönlichen
Budget
gibt
der
Gesetzgeber
behinderten
und
von
Behinderung
bedrohten
Menschen
die
Möglichkeit,
ihren
Bedarf
an
Rehabilitations-
und
Teilhabeleistungen
in
eigener
Verantwortung
und
Gestaltung
mit
Hilfe
eines
monatlich
ausgezahlten
Geldbetrages
(Budget)
zu
decken.
Das
heißt,
behinderte
Menschen
können
eigenverantwortlich
bestimmen,
in
welcher
Form
und
von
wem
sie
Leistungen
erbringen
lassen.
Über
die
Verwendung
der
Geldleistungen
kann
der
Budget-
nehmer
auf
der
Basis
einer
Ziel-vereinbarung
frei
verfügen.
Wer kann ein Persönliches Budget
beantragen?
Seit
dem
1.
Januar
2008
besteht
ein
Rechtsanspruch
auf
das
Persönliche
Budget.
Den
Antrag
kann
jeder
behinderte
oder
von
Behinderung
bedrohte
Mensch
stellen,
egal,
wie
schwer
seine
Behinderung
ist.
Der
§29
Persönliches
Budget
Neuntes
Buch
Sozialgesetzbuch
(SGB
IX)
ist
hierfür
die
rechtliche
Grundlage.
Wer
Anspruch
auf
das
Persönliche
Budget
hat,
regelt
der
§
2 SGB IX.
Wo kann man das Persönliche
Budget beantragen?
Einen
Antrag
kann
bei
allen
Rehabilitationsträgern
(§
6
SGB
IX)
stellen,
wie
zum
Beispiel
dem
Träger
der
Eingliederungshilfe,
dem
Landeswohlfahrtsverband
(LWV),
dem
Renten-
und
Unfallversicherungs-träger,
aber
auch
bei
weiteren
Trägern
wie
den
Kranken-
und
Pflegekassen oder dem Integrationsamt.
Gerne
helfen
wir
Dir
bei
der
Beantragung
und
beantworten diesbezügliche Fragen.
Welche Leistungen zur Teilhabe
kommen für ein Persönliches
Budget in Betracht?
Es
gilt
der
Grundsatz:
Alle
alltäglichen
und
regelmäßig
wiederkehrenden
Reha-
und
Teilhabeleistungen,
die
für
eine
am
individuellen
Bedarf
ausgerichtete,
angemessene
und
zweckmäßige
Unterstützung
der
Teilhabe in Betracht kommen, sind budgetfähig.
Wo kann man einen Antrag auf ein
Persönliches Budget stellen?
Das
Persönliche
Budget
wird
auch
trägerübergreifend
zur
Verfügung
gestellt,
d.
h.
ein
Antrag
kann
bei
jedem
Leistungsträger gestellt werden.
Leistungsträger können
•
die Krankenkassen
•
die Bundesagentur für Arbeit
•
die Unfallversicherung
•
die Rentenversicherung
•
die Hauptfürsorgestelle
•
die öffentliche Jugendhilfe
•
die Sozialhilfeträger
•
die Pflegekassen
oder die Integrationsämter sein
Das
Persönliche
Budget
kann
auch
trägerübergreifend
erbracht
werden.
Das
bedeutet,
dass
verschiedene
Träger
der
Rehabilitation,
die
Pflegekassen
und
das
Integrationsamt
gleichzeitig
an
dem
Persönlichen
Budget beteiligt sein können.
Wer beantwortet mir weitere
Fragen zum persönlichen Budget?
Eine
Unterstützung
kann
kostenlos
durch
den
Leistungsträger
erfolgen,
der
den
Antrag
bearbeitet,
sowie
durch
Verbände
der
Selbsthilfe
oder
sonstige
Beratungsstellen,
z.
B.
der
Verbände
der
Wohlfahrtspflege.
Gerne
helfen
wir
Dir
bei
Fragen
zum
Persönlichen
Budget.
Melde
Dich
einfach
bei
uns
und
vereinbare
einen Termin.